Wespen und Hornissen

So mancher gerät in Panik, wenn er an seinem Haus oder in der Nähe ein Hornissen- oder Wespennest entdeckt. Doch die Furcht ist unbegründet: Hornissen und Wespen sind friedfertig, solange sie in Ruhe gelassen werden. Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes. Für Hornissen, die in ihrem Bestand gefährdet sind, gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten es grundsätzlich, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden.

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte ein „Hornissenbetreuer“ des Landkreises um Hilfe gebeten werden. Der Landkreis Cloppenburg konnte engagierte Imker als Betreuer für Hornissen und Wespen gewinnen. Diese Betreuer sind geschult im Umgang mit den Tieren und den gesetzlichen Vorschriften. Sie stehen den Bürgern mit Rat und, falls es wirklich notwendig sein sollte, auch mit Tat zur Seite. Im Vordergrund steht die Aufklärung über das Verhalten der Tiere. Diese Betreuer engagieren sich in ihrer Freizeit und unter Einsatz privater Mittel für den praktischen Artenschutz. Gleichzeitig helfen sie den ratsuchenden Bürgern gegen Übernahme der relativ geringen anfallenden Kosten.

Informationen zum Umgang mit Wespen- und Hornissennestern sowie die Kontaktdaten unserer Hornissenbetreuer können Sie dem Flyer im Download-Bereich hier auf dieser Seite entnehmen.