Bedarf steigt immer weiter: Rechtliche Betreuer unterstützen Menschen bei rechtlichen Angelegenheiten
Landkreis Cloppenburg. Als Erika Offenhammer aus dem Koma erwachte, war die Welt für sie eine andere. Mit Herzproblemen war die 77-jährige ins Krankenhaus gebracht und Anfang 2024 reanimiert worden. Nun gab es wichtige Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel, ob sie im Koma ernährt werden sollte. Nur: Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durfte niemand diese Entscheidungen für die im Koma liegende Frau fällen. „Ich habe mich vorher immer davor gesträubt. Wenn ich das jetzt mache, dann ist es aus, dachte ich. Dann kann ich das nicht mehr ändern“, erinnert sich die heute 77-Jährige, die in einer Pflegeeinrichtung lebt. „Dabei war mir klar, dass ich im Ernstfall jemanden vorgesetzt bekomme, der für mich entscheidet. Im Nachhinein würde ich jedem zur Vorsorgevollmacht raten“, betont Offenhammer.
Denn so kam es auch. Während die Seniorin im Koma lag, übernahm Sabrina Kleene vom Betreuungsverein Cloppenburg im Rahmen eines Eilverfahrens die Entscheidungen. „Ich kannte Frau Offenhammer gar nicht, sollte aber Entscheidungen in ihrem Sinne treffen“, erinnert sich Kleene, die die rechtliche Betreuung für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Recht-, Antrags- und Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und die Vermögenssorge vom Amtsgericht übertragen bekam. „Wer vorab keine Vorsorge betreibt, entscheidet sich dafür, dass im Ernstfall im besten Wissen und Gewissen jemand Fremdes wichtige Entscheidungen trifft“, betont Sabrina Kleene.
2288 Personen werden aktuell im Landkreis Cloppenburg rechtlich betreut. Um ihre Rechtsgeschäfte kümmern sich hauptamtliche Berufs- und Vereinsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. „Rechtliche Betreuer sind für uns wichtige und unverzichtbare Partner“, betont Fritz Diekgerdes von der Betreuungsstelle des Landkreis Cloppenburg. Als Mitarbeiter der Betreuungsstelle führt Herr Diekgerdes selber keine Betreuungen. Er und seine Kolleginnen sind im Auftrag des Amtsgerichts Cloppenburg in der Sachverhaltsermittlung tätig. Ferner ist die Betreuungsstelle Stammbehörde für die Berufsbetreuer.
Die Hürden, um rechtlicher Betreuer zu werden, sind hoch, betont er. „Juristen und Sozialarbeiter werden nach einem erfolgreichen Eignungsgespräch umgehend als rechtliche Betreuer registriert. Es gibt für diese beiden Berufsgruppen keinerlei fachliche Hürden, um sofort loslegen zu können.“ Auch ohne formale Ausbildung ist die Tätigkeit als Berufsbetreuer möglich, fordert jedoch einen Sachkundelehrgang. Der Umfang des Sachkundelehrgangs richtet sich nach den jeweiligen vorherigen Ausbildungen und Berufserfahrungen.
Die Vergütung der Betreuer, welche sich nach Dauer des Falls, der Lebensumstände des Betreuten und der Ausbildung des Betreuers richtet, wird über das Amtsgericht geregelt. „Über den Betreuungsverein ist es möglich, wenn man nicht als Selbstständiger arbeiten möchte, im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses als Berufsbetreuer zu arbeiten. Ehrenamtliche Betreuer werden ebenfalls gesucht, sie brauchen keine Sachkenntnis durch ein Studium nachzuweisen und können durch den Betreuungsverein in der Tätigkeit unterstützt werden“, ergänzt Diekgerdes, der gern auf mehr rechtliche Betreuerinnen oder Betreuer zurückgreifen würde. Der Bedarf nach geeigneten und qualifizierten Personen steige aufgrund des demografischen Wandels immer weiter.
„Man hat total flexible Arbeitszeiten und arbeitet von zuhause aus. Dabei hat man wenig Bürokratie, obwohl man viel mit Behörden arbeitet“, betont Jochen Stapel, langjähriger Berufsbetreuer. „Man betreut Klienten im Alter von 18 Jahren bis zum Lebensende.“ Sein ebenfalls selbstständiger Kollege Heiko Borchert ergänzt: „Wir sind Kümmerer, so gut es geht und helfen, soweit es der Gesetzgeber und der zu betreuende erlaubt.“ Dabei stünden stets die Wünsche des Betroffenen im Mittelpunkt der Entscheidungen, selbst wenn diese objektiv nicht zu seinem Wohle seien. Und die Wünsche seines Umfeldes, von Familienangehörigen oder Nachbarn spielten ohne entsprechende Vorsorgevollmacht keine Rolle. „Viele Menschen wissen nicht, was wir eigentlich tun, am Ende sind wir für die Verwaltung des Vermögens zuständig und für rechtliche Entscheidungen.“ Das bestätigt die rechtliche Betreuerin Anita Wichmann: „Der Betreuer führt nicht das Leben für die Klienten. Man macht diesen Beruf aus Überzeugung und man muss eine gewisse Berufung haben. In 90 Prozent der Fälle hilft unsere Tätigkeit den Klienten in ihrem Leben.“ Die Arbeit kann sinnstiftend und herausfordernd zu gleich sein. Sie erfordert Empathie, Organisationstalent und Offenheit für Menschen in verschiedensten Lebenssituationen.
Wer weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung und zum Weg in diesen Beruf haben möchte, kann sich unter https://www.lkclp.de/unser-landkre/gesundheit--sozial/gesundheit/betreuungsstelle/rechtliche-betreuung informieren. Dort findet man auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Landkreises Cloppenburg. Weiter hilft auch der Betreuungsverein Cloppenburg, https://www.betreuungsverein-cloppenburg.de/ .


