Blauzungenkrankheit (Bluetongue)

Allgemeines

Die Blauzungenerkrankung ist eine für Menschen ungefährliche Seuche, die ausschließlich Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder befällt. Auch Fleisch- und Milchprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden. Die Krankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken (Culicoides) übertragen und äußert sich bei den betroffenen Tieren durch:

  • Ödeme und vermehrte Blutfülle (Hyperämie) der Kopfschleimhäute. Hiervon sind insbesondere die Schleimhäute des Flotzmauls, der Lippen, Nase, Augenlider und gelegentlich der Ohren betroffen. Fieber und Entzündungen bis hin zu geschwürig veränderten Schleimhäuten (insbesondere des Zahnfleisches) bei Schafen und Rindern begründen einen Verdacht auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit.
  • Fieber (6 bis 8 Tage anhaltend)
  • Lahmheit, Depression,
  • Hyperämie des Genitalbereichs sowie Erosionen an den Zitzen können ebenfalls auftreten.

Schaumiger Speichelfluss, Nasenausfluss (eventuell eitrig) und Atembeschwerden, Lahmheiten und mitunter auch Aborte können beobachtet werden. In schweren Fällen kann es beim Schaf zu einer starken Schwellung und einer blauroten Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge kommen (Bluetongue).

Die Inkubationszeit beträgt beim Rind 5 - 12 Tage und beim Schaf 2 - 15 Tage. Die Sterblichkeit der erkrankten Tiere ist je nach Tierart und Region unterschiedlich hoch. Insgesamt liegt sie zwischen 2 und 80 %. Bluetongue ist nunmehr in Afrika, im Nahen Osten, auf dem Indischen Subkontinent, in China, den USA, Mexiko, wo die Mücken als Überträger ganzjährig aktiv sind, sowie in den Niederlanden, Belgien und Deutschland sowie weiteren europäischen Ländern klinisch präsent.

Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vermitteln einen sicheren Schutz und sind weitgehend nebenwirkungsfrei. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht, die ständige Impfkommission (StIKo Vet) am FLI empfiehlt den Tierhaltern jedoch, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen. Die Impfung ist genehmigungspflichtig oder kann von der Behörde angeordnet werden. Wurde ein Tier geimpft, muss innerhalb von 7 Tagen ein Eintrag in der Hi-Tier-Datenbank erfolgen.

Ähnliche Krankheitsbilder (Differenzialdiagnose): Maul- und Klauenseuche, Schafpocken, Bovine Virus-Diarrhöe, Virusdurchfall der Rinder (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber, durch Pflanzenstoffe verursachte Photosensibilität und Vesikuläre Stomatitis.

Bekämpfungsmaßnahmen

Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig!

Frau Weiss

Fax: 04471 15 430
1.007

An­zei­ge Tier­seu­che