Ansprechpersonen Beantragung von Aufenthaltstiteln
Ansprechpersonen (die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen) | ||
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A - F |
Frau Lamping |
Tel. 04471 15 487 |
H - K |
Frau Tholen |
Tel. 04471 15 725 |
L - O |
Frau I. Ebendt |
Tel. 04471 15 756 |
P - V (ohne S) |
Frau Brämswig |
Tel. 04471 15 156 |
G, S, W - Z |
Herr Hafferkamp |
Tel. 04471 15 725 |
Allgemeines
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt seit dem 01.01.2005 den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet.
Jeder Ausländer, der nicht Unionsbürger ist (Drittstaatsangehöriger), benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde ist zuständig diese Aufenthaltstitel zu erteilen, zu verlängern und zu versagen.
Es wird unterschieden zwischen befristeten Aufenthaltstiteln (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte-EU) und unbefristeten Aufenthaltstiteln (z.B. Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU).
Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union sind und sich längerfristig in Deutschland aufhalten möchten, ist vor der Einreise nach Deutschland grundsätzlich die Beantragung eines nationalen Visums bei der deutschen Botschaft im Heimatland erforderlich. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit der deutschen Auslandsvertretung in Verbindung, um ein Visum zu beantragen. Ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland kann bei Einreise ohne Visum nur bei den in § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) aufgeführten Staaten begründet werden.
Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen (für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose) erfolgt ausschließlich mit Termin. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und /oder Reiseausweises beim zuständigen Ansprechpartner, um einen Termin für die Verlängerung zu vereinbaren (ca. 8 Wochen vor Ablauf). Für die Beantragung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, da Sie Fingerabdrücke abgeben müssen.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung von Aufenthaltstiteln:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- aktuelle Lohnabrechnungen (bei Sozialleistungsbezug, den aktuellen Bescheid)
Ggfs. ist es erforderlich, dass noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Eine Auflistung aller notwendiger Unterlagen erhalten Sie mit dem Terminanschreiben.
Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen ebenfalls persönlich zur Beantragung vorsprechen. Neben den o.g. Unterlagen, ist eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.
Gebühren
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU oder ICT-Karte | 100,00 EUR |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU oder ICT-Karte | 93,00 EUR |
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis |
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- für Hochqualifizierte | 147,00 EUR |
- zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit | 124,00 EUR |
- in allen übrigen Fällen | 113,00 EUR |
Übertragung eines Aufenthaltstitels |
67,00 EUR |
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder für Staatenlose | 70,00 EUR |
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres | 38,00 EUR |
Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer | 100,00 EUR |
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres | 97,00 EUR |
Erteilung Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG | 55,00 EUR |
Die Gebühren sollen in der Regel bereits bei Beantragung entrichtet werden.
Minderjährige Antragsteller zahlen jeweils die Hälfte der o.g. Gebühren.