Vorsorgevollmacht

Wenn ich einem Bevollmächtigten meine Zukunft anvertraue

Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln zu können.

Den Meisten von uns ist nicht bewusst, dass in solchen Fällen plötzlich ein Zustand eintritt, durch den zunächst niemand - auch nicht die nächsten Angehörigen, wie z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern - berechtigt ist, wichtige und notwendige Entscheidungen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vorzunehmen. Nur mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) könnte Abhilfe geschaffen werden. Wer jedoch für sich die Notwendigkeit zur gerichtlichen Bestellung eines gesetzlichen Betreuers verhindern möchte, kann zuvor Vorsorge schaffen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ich einen Menschen meines Vertrauens ermächtige, für mich rechtlich tätig zu werden. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, z. B. in meinem Namen Verträge abzuschließen, Zustimmungen zu ärztlichen Maßnahmen (notwendige Operationen oder sonstige medizinische Eingriffe) vorzunehmen, oder Regelungen bezüglich meiner Wohnung oder eines möglichen Wechsels in ein Pflegeheim zu treffen. Die Wirksamkeit der Vollmacht, bzw. dessen Umfang kann individuell geregelt werden.

Wo ist eine Vollmacht erforderlich?

Die Frage der Akzeptanz von Vorsorgevollmachten betrifft insbesondere auch die Vertretung gegenüber Banken und Sparkassen. Bisher fordern viele Banken und Sparkassen, dass eine Vollmacht durch bankeigene Vordrucke und Unterschriftsnachweise dokumentiert wird. Dieses sollte man im Vorfeld einer Vollmachtserteilung klären.

Wie teuer ist die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht beträgt pauschal 10,00 Euro.

Wo kann ich hinsichtlich einer Vollmacht aufgeklärt werden?

Betreuungsvereine sowie die Betreuungsstelle des Landkreises Cloppenburg (Betreuungsstelle) haben die Aufgabe, Bürger bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten zu unterstützen. Für den Landkreis Cloppenburg ist der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. in Cloppenburg, Osterstr. 3 (04471/91300) tätig.