Betreuungsrecht

Wer wird betreut?

Wenn ein Volljähriger seine persönlichen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, bestimmt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Dabei legt das Gericht die Bereiche fest, für die eine Betreuung erfolgen soll (zum Beispiel bei Vermögens- oder Gesundheitsangelegenheiten). Die betreute Person wird dadurch nicht "entmündigt", sondern bleibt grundsätzlich geschäftsfähig. Den entsprechenden Vordruck  zur Anregung einer rechtlichen Betreuung finden Sie in unserem Antragsportal.

Was macht der Betreuer?

Aufgabe des Betreuers ist es, dem Betreuten bei der Erledigung seiner Angelegenheiten zu helfen. Das Wohl des Betreuten spielt dabei die entscheidende Rolle. Deshalb ist vom Betreuer - soweit wie möglich - der Wille des Betreuten bei den zu treffenden Entscheidungen zu berücksichtigen.

Wer übernimmt die Betreuung?

Zum Betreuer soll möglichst eine Person bestimmt werden, die das Vertrauen des Betreuten genießt. Zunächst wird deshalb versucht, im Familien- oder Bekanntenkreis einen geeigneten Betreuer zu finden.

Kann in der persönlichen Umgebung der zu betreuenden Person niemand gefunden werden, der geeignet ist und zustimmt, die Betreuung zu übernehmen, so wird in der Regel ein anderer ehrenamtlicher Betreuer gesucht.

Ist die Betreuung sehr schwierig, bestimmt das zuständige Betreuungsgericht einen professionellen Betreuer für die betreffende Person. Im Landkreis Cloppenburg übernehmen geschulte Mitarbeiter des Betreuungsvereins oder freiberufliche Berufsbetreuer diese Aufgabe.

In einigen Fällen ist auch der Landkreis Cloppenburg als Betreuungsbehörde mit seinen Mitarbeitern betreuende Stelle für hilfebedürftige Personen.

Welche Aufgaben übernehmen die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein?

Der Landkreis Cloppenburg als Betreuungsbehörde und der
 
 Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
 
Osterstraße 3
 49661 Cloppenburg
 Telefon 04471/9130-0
 

regen beim Amtsgericht Betreuungen an, wenn ihnen bekannt wird, das Mitbürger entsprechende Hilfe benötigen. Außerdem machen sie Vorschläge für geeignete Betreuer. Behörde und Verein sind den ehrenamtlichen Betreuern bei schwierigen Aufgaben im Rahmen der Betreuung behilflich. Sie stehen ihnen - sowie den Angehörigen und den Betroffenen - mit klärenden Informationsgesprächen und -materialien zur Verfügung. Die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein beraten die Bevölkerung über die Möglichkeiten, im Wege einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung bereits im Vorfeld einer eventuellen späteren Hilfebedürftigkeit ihrer Angelegenheiten zu regeln.

Frau Bern­zen-Lan­fer­mann

Fax: 04471 15 330
0.007

Frau Schatz

Fax: 04471 15 330
0.007

Frau Vah­le

Fax: 04471 15 330
0.006

An­trä­ge Be­treu­ungs­recht