Allgemeine Informationen zur Generalistischen Pflegeausbildung
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) vom 17. Juli 2017, startete die generalistische Pflegeausbildung am 1. Januar 2020. Somit wurden die drei Gesundheitsberufe der Kranken, -Alten, und Kinderkrankenpflege zusammengelegt. Erstmals werden alle diese Berufe beim Durchlauf in einer generalistischen Ausbildung über 3 Jahre mit dem Titel Pflegefachmann/-frau abgeschlossen.
Hierfür wurde eigens ein „Pflegeausbildungsfonds Nds. GmbH“ eingerichtet, um die Pflegeausbildung refinanzieren zu können.
Nach Erreichen des Examens steht den Pflegefachpersonen die Möglichkeit offen in allen drei Bereichen arbeiten zu können. Der Abschluss ist Europaweit anerkannt.
Nach wie vor ist auch eine Abschluss in der Alten- und Kinderkrankenpflege möglich. Diese können dann nach dem 2. Ausbildungsjahr entscheiden ob sie einen Abschluss in ihrem Fachbereich wünschen oder einen generalistischen Abschluss bevorzugen.
Anhand der folgenden Grafik des Beratungsteams Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und bundesgesellschaftliche Aufgaben ist diese Struktur dargestellt: