Heilpraktiker*innen

Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag durch die unteren Verwaltungsbehörden erteilt. Eine Übersicht, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie dem Infoblatt „Beantragung Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz".