Krankenhäuser erhalten wichtigen Partner:

Landkreis Cloppenburg wird Gesellschafter des St. Josefs-Hospital Cloppenburg und des St. Marien-Hospitals Friesoythe
30.06.2025

Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg wird Gesellschafter der Krankenhäuser St. Josef-Hospital Cloppenburg und St. Marien-Hospital Friesoythe mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Dafür hat sich nun der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig ausgesprochen. „Damit leistet der Landkreis einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der finanziellen Notlagen der beiden Krankenhäuser und übernimmt Verantwortung bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung der Krankenhausversorgung im Kreisgebiet“, erklärt Landrat Johann Wimberg.

Konkret soll der Landkreis jeweils 25,1 Prozent der Geschäftsanteile am St. Josefs-Hospital in Cloppenburg sowie am St. Marien-Hospital in Friesoythe übernehmen. Der eher symbolische Kaufpreis beträgt jeweils 10.000 Euro. Mit dieser sogenannten qualifizierten Minderheitsbeteiligung erlangt der Landkreis Mitspracherechte und damit einen angemessenen Einfluss auf wichtige Entscheidungen in beiden Einrichtungen, der nach Kommunalrecht auch notwendig ist. Die beiden unter finanziellen Problemen leidenden Krankenhäuser sind für die Grund- und Notfallversorgung im Landkreis Cloppenburg unverzichtbar. „Es ist grundsätzlich kritisch zu bewerten, dass immer mehr Landkreise und Städte für die Schieflage im Gesundheitssystem bei der Finanzierung der Krankenhäuser herangezogen werden, damit das stationäre System im Land nicht zusammenbricht, weil die gesetzlichen Kostenträger ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Aber es ist in unserer Verantwortung, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Kliniken zu unterstützen und ihren Bestand zu sichern“, so der Landrat weiter.

Die Beteiligung am Grundkapital in fünfstelliger Höhe allein reicht jedoch nicht aus, um die beiden Krankenhäuser wieder auf stabile Beine zu stellen. „Deshalb sieht der Beschluss außerdem vor, dass der Landkreis beiden Häusern langfristige Darlehen gewähren soll. Das St. Josefs-Hospital soll eine Unterstützung in Höhe von 5,33 Millionen Euro erhalten, das St. Marien-Hospital eine in Höhe von 5,27 Millionen Euro“, erklärte der Landrat im Kreistag. Das steht jedoch noch unter Vorbehalt anderer Entwicklungen. Die Rückzahlung dieser möglichen Darlehen beginnt ab dem Jahr 2029, bis dahin werden weder Zinsen noch Tilgungen fällig.

Als Sicherheit erhält der Landkreis Grundschulden auf die Krankenhausimmobilien. „Es ist gesetzlich nötig, dass Kommunen, die Geld investieren, auch Mitspracherecht und Sicherheiten erhalten“, erläuterte Wimberg. Wichtig ist außerdem, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser eine Zukunftsperspektive erhielten. „Wir lassen unsere Krankenhäuser nicht im Stich“, unterstrich Landrat Johann Wimberg.

Die Beteiligung des Landkreises hat für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Vorteile: Mit dem Einstieg als Gesellschafter erhält der Landkreis erstmals direkten Einfluss auf die strategische Entwicklung der Krankenhäuser. Er kann in einem angemessenen Maß mitentscheiden, wie sich das medizinische Angebot entwickelt, wie Kooperationen gestaltet werden oder wo Investitionen notwendig sind.

Besonders positiv beurteilte der Landrat die Entscheidung der Stadt Cloppenburg, ebenfalls 12,55 Prozent der Anteile des St. Josef Hospitals zu erwerben. „Damit wächst der kommunale Einfluss und das Krankenhaus kann sich im Notfall auf breitere Unterstützung verlassen.“ Die Stadt Cloppenburg hatte per Ratsbeschluss in dieser Woche bereits zugesagt, das St. Josefs-Hospital zusätzlich mit einem eigenen Darlehen über 2,67 Millionen Euro zu unterstützen. Auch die Stadt Friesoythe prüft derzeit eine solche Beteiligung. „Wir hoffen, dass auch die Stadt Friesoythe die politischen Beschlüsse für die Beteiligung fasst, um dem eigenen Krankenhaus vor Ort und damit den Bürgerinnen und Bürgern in der schwierigen Lage beizustehen“, so der Landrat. Dem Landkreis sei außerdem wichtig, dass die jeweiligen Standortkommunen als beteiligte Gesellschafter jederzeit aktuelle und vollständige Informationen über die wirtschaftliche Situation und über die Entwicklungen in den Abteilungen und Leistungsbereichen ihrer Krankenhäuser erhielten.

Anlass für die Kreistagsbeschlüsse waren Anträge beider Häuser an die Kommunen zur Gewährung von Darlehen, ohne die die nach der eigenverwalteten Insolvenz erarbeiteten Sanierungspläne der Krankenhäuser nicht abgeschlossen werden können. Der Landkreis Cloppenburg hat zur Risikovorsorge vollständige Unternehmensbewertungen beider Hospitäler durch eine bundesweit im Gesundheitswesen spezialisierte Rechts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Absicherungsmechanismen erarbeiten lassen und diese unter Einbeziehung der Standortkommunen mit den Geschäftsführungen und deren Rechtsberatern für die Beschlüsse in den Stadt- und Kreistagen vorbereitet.