Regionales Raumordnungsprogramm soll Ende 2025 in Kraft treten
Landkreis Cloppenburg. Wie sollen Flächen im Landkreis Cloppenburg langfristig und nachhaltig genutzt werden? Wie kann garantiert werden, dass die Region sich so entwickelt, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen berücksichtigt werden, ohne dass es zu Konflikten oder Übernutzung des Raums kommt? Wie kann man bei der Gestaltung und Nutzung von Flächen auf zukünftige Entwicklungen Rücksicht nehmen? Mit einem regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sollen all diese Fragen gleichzeitig beantwortet und für Rechtssicherheit und eine ausgewogene Nutzung aller Flächen gesorgt werden. Gleichzeitig übernimmt der Landkreis aus dem Landesraumordnungsprogramm die überregionalen Festlegungen des Landes in das Regionale Raumordnungsprogramm..
Dabei handelt es sich um ein umfassendes und aufwändiges Verfahren, an dem gerade in der Kreisverwaltung in Kooperation mit vielen anderen Stellen gearbeitet wird. Bis Oktober 2025 ist angestrebt, dieses Verfahren abzuschließen und das neue RROP in Kraft treten zu lassen. Bis dahin liegt noch einiges an Arbeit vor dem mit der Aufgabe betrauten Fachämtern der Kreisverwaltung. Der Sachstand wurde nun im Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt.
Das Verfahren im Landkreis Cloppenburg umfasst Planungen rund um den Verkehr zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Es geht auch um die Abwägung und Festlegung von Schutzgebieten, Landwirtschaft, Kulturgut, Tourismus oder auch Flächen zur Rohstoffgewinnung und Energieerzeugung. Am Ende umfasst ein RROP eine zeichnerische sowie beschreibende Darstellung, eine Begründung und einen Umweltbericht. Im Ausschuss wurde deutlich gemacht, dass die Arbeiten am Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) über die Jahre kontinuierlich und zielgerichtet vorangetrieben wurden.
In den Jahren 2022 und 2023 lag der Fokus auf wichtigen Themen wie der Siedlungsentwicklung, der landwirtschaftlichen Nutzung, der Planung von Vorranggebieten für Windenergie sowie der Weiterentwicklung eines Verkehrskonzepts. Dabei wurden Grundlagen geschaffen, die in den Folgejahren konkretisiert wurden. 2024 wurden die vier Kapitel des Inhalts vorgestellt und im kommenden Jahr 2025 soll die Präsentation des Umweltberichts folgen.
Die enge Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden insbesondere zur Windenergieplanung und zur Siedlungsstruktur, sowie dem Amt für Regionale Landesentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Qualität und den Fortschritt des Programms sicherzustellen.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Raumordnungsprogramms stehen noch einige wichtige Schritte an. Zunächst werden die Ergebnisse der Abstimmungen in die nächsten Kapitel eingearbeitet und ein Umweltbericht erstellt. Ende Januar startet ein das öffentliche Beteiligungsverfahren, bei dem andere Behörden, Interessengruppen, wie beispielsweise Umweltverbände , sowie die Öffentlichkeit ihre Meinung zum Plan äußern können.
Diese Rückmeldungen werden sorgfältig geprüft und abgewogen, was eventuell zu Anpassungen des Programms führen kann. Falls nötig, wird eine weitere Runde der Beteiligung durchgeführt. Am Ende wird das Programm als Satzung beschlossen. Anschließend soll es vom Amt für Regionale Landesentwicklung genehmigt werden, damit es möglichst bis Oktober 2025 in Kraft tritt.