Ukraine - Häufig gestellte Fragen

Ich möchte Wohnraum an Vertriebene aus der Ukraine anbieten bzw. vermieten. Wie kann ich das?

Wer Wohnraum, egal in welcher Größe und in welcher Form, anzubieten hat, kann unter diesem Link ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Die Kreisverwaltung sammelt dann alle Wohnangebote und leitet sie an das zuständige Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde weiter. Bezahlt wird nach Vertragsabschluss nach den Mietrichtwerten.

Ich möchte den Menschen mit Sachspenden helfen, bei wem muss ich mich melden?

Der Landkreis Cloppenburg organisiert aktuell keinerlei Transporte oder Lagerungen für Möbel, Kleidung, Lebensmittel etc. Die Katastrophenschutz-Organisationen im Landkreis haben bereits erklärt, dass genug Kleidung, Möbel und ähnliches aktuell auf Lager ist. Der Landkreis Cloppenburg empfiehlt in Absprache mit den großen Hilfsorganisationen, Geld zu spenden. Damit können die Hilfsorganisationen vor Ort situationsangepasst die notwendigen Hilfsgüter erwerben.

Ich spreche Deutsch und Ukrainisch. Wird meine Hilfe gebraucht?

Ja! Menschen, die Ukrainisch oder eine andere in der Region geläufige Sprache sprechen, können sich über das Kontaktformular als Übersetzer anbieten.

Dürfen ukrainische Staatsangehörige nach ihrer Einreise arbeiten?
Nein, das ist nicht möglich. Der visumsfreie Aufenthalt berechtigt nur zur Einreise und zum Aufenthalt, aber nicht zur Arbeit. Das gilt auch für die Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts. Aktuelle Informationen findet man auch hier.

Muss ich mich nach der Einreise aus der Ukraine bei der Ausländerbehörde melden?
Nein, die ukrainischen Staatsangehörigen müssen sich in den Meldeämtern der Städte und Gemeinden anmelden.

Wie geht es mit meinem Aufenthalt weiter?

Wenn Sie aktuell aus der Ukraine einreisen, halten Sie sich 90 Tage rechtmäßig hier auf. Für diesen Zeitraum muss Ihr Aufenthalt nicht weiter geregelt werden.

Was ist nach Ablauf der 90 Tage?

Nach Ablauf der 90 Tage wird Ihr visumsfreier Aufenthalt für weitere 90 Tage verlängert.

Wann muss ich mich bei der Ausländerbehörde melden?

Bitte melden Sie sich zwei bis drei Wochen vor Ende der 90 Tage bei der Ausländerbehörde.

Gibt es einen Zuschuss für Menschen, die Flüchtlinge aufnehmen?

Nein. Die geflüchteten Menschen können aber Sozialleistungen für ihren Lebensunterhalt beantragen. Das können sie beim für sie zuständigen örtlichen Sozialamt der Städte und Gemeinden.

Sind die Geflüchteten Menschen haftpflichtversichert?

Nein, es wird empfohlen, Menschen, die man bei sich unterbringt, die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung zu prüfen. Sollten Schäden aus Versehen verursacht werden, kommen dafür die Sozialämter nicht auf.

Wie erfahre ich, welche besonderen Regeln aufgrund der Corona-Pandemie gelten?

Das Land Niedersachsen hat alle aktuellen Regeln und übersichtliche Schaubilder unter diesem Link gesammelt, die diese Regeln erklären. Je nachdem, ob man eine, zwei oder drei Impfungen erhalten oder vom Coronavirus genesen ist, gelten andere Regeln.

Ich habe vollständigen Impfschutz mit dem Impfstoff von Sinovac oder Sinopharm. Wird der in Deutschland anerkannt?

Aktuell nicht! Lediglich die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Johnson&Johnson, Moderna und AstraZeneca werden anerkannt, um von bestimmten Regeln ausgenommen zu werden. Auch der neue Impfstoff von Novavax ist verfügbar. Einen Impftermin kann im Landkreis Cloppenburg kann man unter www.impfung-clp.de buchen. Dort gibt es auch weitere Informationen und Termine, an denen keine Anmeldung nötig ist.